Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der nj.pilates UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Anbieterin und Geltungsbereich

  1. Anbieterin der Leistungen ist:

    nj.pilates UG (haftungsbeschränkt)
    Waidmannstraße 47a
    60596 Frankfurt am Main
    E-Mail: hello@nj-pilates.com
    Vertreten durch die Geschäftsführer Nicole Koslow und Joshua Alomo

    Nachfolgend „Studio“ genannt.

  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Studio und seinen Kund über Pilates-Kurse, Reformer-Pilates-Kurse, Personal Trainings, Workshops, Veranstaltungen, Abonnements, Mitgliedschaften, Einzelkarten, Mehrfachkarten, Gutscheine und vergleichbare Angebote.

  3. Die Leistungen können in den Räumen des Studios, in externen Räumlichkeiten oder – sofern ausdrücklich angeboten – online stattfinden.

  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Studio und einer Kundin oder einem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kund werden nur Vertragsbestandteil, wenn das Studio ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss und Buchung

  1. Die Buchung erfolgt grundsätzlich über das Buchungssystem B‑Sport, das über die Website oder eine zugehörige App erreichbar ist. Soweit das Studio andere Buchungswege anbietet, kann eine Buchung auch vor Ort, per E-Mail oder auf einem anderen ausdrücklich vorgesehenen Weg erfolgen.

  2. Die Darstellung der Angebote auf der Website, in einer App oder im Buchungssystem stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot dar. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt die Kundin oder der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

  3. Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des Studios beziehungsweise der über B‑Sport versandten Buchungsbestätigung zustande.

  4. Ein Kursplatz ist erst nach erfolgreicher Buchung und – soweit eine sofortige Zahlung vorgesehen ist – vollständiger Zahlung verbindlich reserviert.

  5. Buchungen, Karten, Abonnements und Mitgliedschaften sind personenbezogen. Eine Übertragung auf andere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung des Studios zulässig.

  6. Bei der Buchung sind vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen der Kontaktdaten sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen.

  7. Für Buchungen über Drittanbieter, insbesondere Firmenfitness- oder Sportplattformen, gelten ergänzend die Vertragsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Für das Vertragsverhältnis mit dem Drittanbieter gelten dessen Bedingungen. Die Teilnahme-, Sicherheits- und Verhaltensregeln des Studios bleiben davon unberührt.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit

  1. Die Teilnahme an den Angeboten setzt eine für das jeweilige Training ausreichende körperliche und gesundheitliche Belastbarkeit voraus.

  2. Das Training stellt keine medizinische oder physiotherapeutische Behandlung dar und ersetzt keine ärztliche Beratung, Diagnose oder Therapie.

  3. Bestehen Erkrankungen, Beschwerden, Verletzungen, eine Schwangerschaft oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen, sollen die Teilnehmenden vor der Buchung ärztlich abklären lassen, ob eine Teilnahme möglich ist. Die Trainerin oder der Trainer ist vor Kursbeginn über relevante Einschränkungen zu informieren.

  4. Bei akuten Erkrankungen, ansteckenden Krankheiten, Fieber, starken Schmerzen oder einer ärztlich angeordneten Sportpause ist eine Teilnahme nicht zulässig.

  5. Das Studio und seine Trainer dürfen die Teilnahme ablehnen oder abbrechen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine sichere Durchführung des Trainings nicht gewährleistet ist.

  6. Schwangere Teilnehmerinnen müssen das Studio möglichst frühzeitig über ihre Schwangerschaft informieren. Abhängig vom Schwangerschaftsverlauf und vom gebuchten Kurs kann das Studio eine ärztliche Freigabe oder die Teilnahme an einem speziell geeigneten Angebot verlangen.

  7. Die Anweisungen der Trainer, insbesondere zur sicheren Nutzung der Geräte, sind zu befolgen. Übungen dürfen jederzeit ausgelassen oder abgebrochen werden, wenn Schmerzen, Schwindel, Übelkeit oder andere Beschwerden auftreten.

§ 4 Kurslevel, Einführung und Pünktlichkeit

  1. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, ein ihrem Kenntnisstand und ihrer körperlichen Verfassung entsprechendes Kurslevel auszuwählen.

  2. Anfänger wird empfohlen, zunächst einen Einsteiger- oder Fundamentals-Kurs zu besuchen. Das Studio kann die Teilnahme an fortgeschrittenen Kursen von ausreichender Vorerfahrung oder der vorherigen Teilnahme an einem Einführungskurs abhängig machen.

  3. Erstteilnehmende sollen mindestens zehn Minuten vor Kursbeginn erscheinen, damit eine Einweisung in die Geräte und Sicherheitsregeln erfolgen kann.

  4. Nach Kursbeginn kann der Zutritt aus Sicherheitsgründen verweigert werden. In diesem Fall gilt die Buchung grundsätzlich als verspätet storniert beziehungsweise nicht wahrgenommen.

§ 5 Einzelkarten, Mehrfachkarten und Abonnements

  1. Einzelkarten, Mehrfachkarten und Abonnements gelten für den beim Kauf angegebenen Zeitraum. Die jeweilige Gültigkeitsdauer und der Leistungsumfang werden vor Abschluss der Buchung angezeigt.

  2. Einzelkarten, Mehrfachkarten und Abonnements sind personenbezogen und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Studios nicht übertragen, verkauft oder weitergegeben werden.

  3. Soweit bei der Buchung nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten reguläre Karten und Abonnements nicht für Workshops, Personal Trainings, Retreats oder Sonderveranstaltungen.

  4. Nicht innerhalb der angegebenen Gültigkeits- oder Abrechnungsdauer verwendete Kurseinheiten verfallen. Eine Auszahlung oder Übertragung ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit bei Vertragsschluss nichts anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

  5. Auf begründeten Antrag kann das Studio die Gültigkeit aus Kulanz verlängern, insbesondere bei einer länger andauernden, ärztlich nachgewiesenen Erkrankung oder Schwangerschaft. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht, sofern keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.

  6. Die Verfügbarkeit bestimmter Kurse, Zeiten oder Trainer ist nicht garantiert. Ausgebuchte Kurse begründen keinen Anspruch auf Auszahlung oder Verlängerung, sofern während der Gültigkeits- beziehungsweise Abrechnungsdauer insgesamt eine angemessene Nutzungsmöglichkeit bestand.

§ 6 Mitgliedschaften und Abonnements

  1. Leistungsumfang, Preis, Anzahl der monatlich verfügbaren Kurseinheiten und Mindestlaufzeit einer Mitgliedschaft oder eines Abonnements ergeben sich aus dem bei Vertragsschluss gewählten Tarif.

  2. Sofern beim Vertragsschluss nichts anderes angegeben ist, beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate.

  3. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft beziehungsweise das Abonnement automatisch jeweils um einen Monat. Die Kundin oder der Kunde kann den Vertrag anschließend mit einer Frist von höchstens einem Monat zum Ende des jeweiligen Verlängerungsmonats kündigen. Eine bei Vertragsschluss vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt unberührt.

  4. Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail an hello@nj-pilates.com, oder über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsfunktion erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.

  5. Die Kündigung wird vom Studio in Textform bestätigt. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Studio.

  6. Die im jeweiligen Tarif enthaltenen Kurseinheiten werden entsprechend dem gewählten Abonnement oder der gewählten Mitgliedschaft bereitgestellt. Nicht genutzte monatliche Kurseinheiten verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern bei Vertragsschluss keine Übertragung in den Folgemonat zugesagt wurde.

  7. Bei einem als „Unlimited“ bezeichneten Tarif darf höchstens ein Kurs pro Tag besucht werden. Die Nutzung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Kursplätze.

  8. Mitgliedschaften und Abonnements sind personenbezogen und nicht übertragbar.

  9. Sonderpreise und Aktionskonditionen gelten für den bei Vertragsschluss ausgewiesenen Zeitraum. Eine anschließende Umstellung auf einen regulären Tarif erfolgt nur, wenn dies vor Vertragsschluss klar vereinbart und der spätere Preis angegeben wurde.

§ 7 Pausierung und außerordentliche Kündigung

  1. Eine Mitgliedschaft oder ein Abonnement kann nach vorheriger Vereinbarung insbesondere wegen Schwangerschaft, einer länger andauernden Erkrankung, einer erheblichen Verletzung oder eines längeren berufs- oder ausbildungsbedingten Auslandsaufenthalts pausiert werden.

  2. Die Pause ist möglichst mindestens sieben Tage vor ihrem gewünschten Beginn in Textform zu beantragen. Das Studio kann einen geeigneten Nachweis verlangen.

  3. Die Pausierung beträgt mindestens einen vollen Abrechnungsmonat und höchstens drei Monate. Während der Pause ruhen die gegenseitigen Hauptleistungspflichten. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um den Zeitraum der Pause, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  4. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund aufseiten der Kundin oder des Kunden kann insbesondere bei dauerhafter, ärztlich bestätigter Sportuntauglichkeit vorliegen.

  5. Bei einem dauerhaften Umzug kann das Studio nach Vorlage einer Meldebescheinigung eine außerordentliche Kündigung gestatten, wenn der neue Wohnort mehr als 50 Kilometer vom Studio entfernt liegt und eine Fortsetzung der Mitgliedschaft beziehungsweise des Abonnements unzumutbar ist.

  6. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die bei Abschluss der Buchung, des Abonnements oder der Mitgliedschaft angezeigten Preise. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

  2. Einzelkarten, Mehrfachkarten, Workshops und vergleichbare Einzelangebote sind grundsätzlich bei Vertragsschluss fällig.

  3. Beiträge für Abonnements und Mitgliedschaften werden jeweils im Voraus zum vereinbarten Abrechnungstermin über die gewählte Zahlungsmethode eingezogen.

  4. Kann eine Zahlung aus Gründen, die die Kundin oder der Kunde zu vertreten hat, nicht ausgeführt werden, dürfen die tatsächlich entstandenen Rücklastschrift- oder Bearbeitungskosten verlangt werden. Der Kundin oder dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  5. Bei Zahlungsverzug kann das Studio nach vorheriger Mahnung weitere Buchungen bis zum Ausgleich der offenen Forderung sperren. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

  6. Das Studio ist nicht berechtigt, allein wegen des Verzugs mit einer einzelnen Monatszahlung ohne weitere Voraussetzungen sämtliche Beiträge der restlichen Vertragslaufzeit sofort fällig zu stellen.

  7. Rabatte, Gutscheincodes und Aktionen sind nur innerhalb des angegebenen Zeitraums gültig und nicht miteinander kombinierbar, sofern nichts anderes angegeben wurde.

§ 9 Stornierung, Warteliste und Nichterscheinen

  1. Reguläre Kursbuchungen können bis zwölf Stunden vor Kursbeginn über B‑Sport kostenfrei storniert werden. Die eingesetzte Kurseinheit wird dem Kundenkonto wieder gutgeschrieben. Eine Auszahlung auf das ursprüngliche Zahlungsmittel erfolgt nicht.

  2. Bei einer Stornierung weniger als zwölf Stunden vor Kursbeginn gilt die Kurseinheit als in Anspruch genommen. Die eingesetzte Kurseinheit wird nicht zurückgebucht.

  3. Bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Stornierung („No-Show“) gilt die Kurseinheit ebenfalls als in Anspruch genommen.

  4. Für Personal Trainings, Workshops, Retreats und Sonderveranstaltungen können abweichende Stornierungsfristen gelten. Auf diese wird vor der Buchung ausdrücklich hingewiesen.

  5. Bei Buchungen über Drittanbieter können für verspätete Stornierungen oder Nichterscheinen die beim Buchungsvorgang ausgewiesenen Gebühren anfallen. Eine Gebühr wird nur erhoben, wenn die Kundin oder der Kunde vor der Buchung klar über deren Höhe und Voraussetzungen informiert wurde.

  6. Bei wiederholten kurzfristigen Stornierungen oder wiederholtem Nichterscheinen kann das Studio nach vorherigem Hinweis Buchungsmöglichkeiten vorübergehend einschränken, wenn dies erforderlich ist, um anderen Kund einen fairen Zugang zu begrenzten Kursplätzen zu ermöglichen. Bereits erworbene Vertragsrechte dürfen dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

  7. Bei ausgebuchten Kursen kann eine Warteliste angeboten werden. Wird ein Platz frei, erfolgt die Vergabe nach dem bei B‑Sport angegebenen Verfahren. Die Aufnahme in die Warteliste garantiert keinen Kursplatz.

§ 10 Absage und Änderung durch das Studio

  1. Das Studio darf Kurse aus wichtigem Grund absagen, insbesondere wegen der Erkrankung einer Trainerin oder eines Trainers, technischer Probleme, höherer Gewalt oder einer zu geringen Teilnehmerzahl.

  2. Die Absage wird den angemeldeten Teilnehmenden so früh wie möglich über die hinterlegten Kontaktdaten oder über B‑Sport mitgeteilt.

  3. Bei einer Absage durch das Studio wird die eingesetzte Kurseinheit zurückgebucht. Bei separat bezahlten Einzelveranstaltungen kann stattdessen wahlweise ein Ersatztermin angeboten oder der gezahlte Preis erstattet werden.

  4. Ein Anspruch auf Durchführung durch eine bestimmte Trainerin oder einen bestimmten Trainer besteht nicht. Das Studio darf bei Bedarf eine geeignete Vertretung einsetzen.

  5. Zumutbare Änderungen des Kursplans, der Kurszeiten oder des Kursraums bleiben vorbehalten. Wesentliche Änderungen bereits verbindlich gebuchter Leistungen berechtigen die Kundin oder den Kunden zur kostenfreien Stornierung.

  6. Bei Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Studios gelten die gesetzlichen Regelungen. Das Studio wird sich um eine angemessene Ersatzlösung bemühen.

§ 11 Verhalten im Studio

  1. Alle Teilnehmenden müssen sich gegenüber anderen Kund, Mitarbeitenden und Trainer respektvoll verhalten. Diskriminierendes, beleidigendes, bedrohliches oder erheblich störendes Verhalten wird nicht geduldet.

  2. Den Sicherheits-, Hygiene- und Organisationsanweisungen des Studios ist Folge zu leisten.

  3. Beim Training auf Pilates-Geräten müssen saubere Anti-Rutsch-Socken getragen werden. Straßenschuhe sind im Trainingsbereich nicht gestattet.

  4. Die verwendeten Geräte und Hilfsmittel sind pfleglich zu behandeln und nach dem Training entsprechend den Anweisungen zu reinigen und zurückzulegen.

  5. Schmuck oder andere Gegenstände, die sich in Geräten verfangen oder Verletzungen verursachen können, sollen vor dem Training abgelegt und in den dafür vorgesehenen abschließbaren Spinden verwahrt werden.

  6. Foto-, Video- und Tonaufnahmen anderer Personen sind ohne deren vorherige Zustimmung nicht zulässig.

  7. Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann das Studio Teilnehmende nach vorheriger Abmahnung zeitweise oder dauerhaft ausschließen. Bei besonders schweren Verstößen ist ein sofortiger Ausschluss möglich. Weitergehende vertragliche und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 12 Haftung

  1. Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilf beruhen.

  2. Für sonstige Schäden haftet das Studio unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet das Studio nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilf des Studios.

  6. Das Studio stellt abschließbare Spinde zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände zur Verfügung. Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter persönlicher Gegenstände und Wertsachen übernimmt das Studio keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilf. Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und die übrigen zwingenden gesetzlichen Haftungstatbestände bleiben unberührt.

  7. Eine gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

§ 13 Urheber-, Bild- und Persönlichkeitsrechte

  1. Kurskonzepte, Schulungsunterlagen, Videos, Texte und sonstige Inhalte des Studios können urheberrechtlich geschützt sein. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung oder gewerbliche Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung des Studios nicht gestattet.

  2. Dem Studio bleiben seine gesetzlichen Ansprüche bei einer Rechtsverletzung vorbehalten.

  3. Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen Teilnehmende erkennbar sind, werden zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken nur auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung verwendet.

  4. Die Teilnahme an einem Kurs darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine Einwilligung in Werbeaufnahmen erteilt wird. Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der darin enthaltenen Hinweise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

§ 14 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzgesetzen verarbeitet.

  2. Einzelheiten zu den verarbeiteten Daten, den Verarbeitungszwecken, dem Buchungssystem B‑Sport, weiteren eingesetzten Dienstleistern und den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Studios unter:

    [Link zur Datenschutzerklärung ergänzen]

  3. Gesundheitsinformationen werden nur verarbeitet, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine ausdrückliche Einwilligung besteht und die Verarbeitung für eine sichere Betreuung erforderlich ist.

§ 15 Minderjährige

  1. Personen unter 18 Jahren dürfen Angebote des Studios nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter buchen und nutzen.

  2. Das Studio kann verlangen, dass die Zustimmung vor der ersten Teilnahme in Textform nachgewiesen wird.

  3. Für bestimmte Kursformate kann aus Sicherheitsgründen ein Mindestalter festgelegt werden. Dieses wird in der jeweiligen Kursbeschreibung angegeben.

§ 16 Gutscheine

  1. Gutscheine können entsprechend den beim Kauf angegebenen Bedingungen für Leistungen des Studios eingelöst werden.

  2. Gutscheine sind ab dem Kaufdatum ein Jahr gültig. Zwingende gesetzliche Ansprüche der Gutscheininhaber, insbesondere Ansprüche, die einer längeren gesetzlichen Verjährungsfrist unterliegen, bleiben unberührt.

  3. Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.

  4. Bei Verlust eines Gutscheincodes besteht ein Anspruch auf Ersatz nur, wenn die Berechtigung und der noch vorhandene Gutscheinwert nachgewiesen werden können.

§ 17 Widerrufsrecht

  1. Verbraucher steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich das gesetzliche Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

  2. Für einzeln gebuchte Kurse, Workshops oder Veranstaltungen mit einem verbindlich vereinbarten Termin oder Zeitraum kann das Widerrufsrecht gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB ausgeschlossen sein.

  3. Für online abgeschlossene Mitgliedschaften, Abonnements oder andere nicht ausschließlich auf einen bestimmten Veranstaltungstermin bezogene Verträge kann ein Widerrufsrecht bestehen. In diesem Fall stellt das Studio vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung sowie das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereit.

  4. Diese Regelung ersetzt nicht die gesetzlich erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung.

§ 18 Änderungen der Leistungen und Vertragsbedingungen

  1. Änderungen dieser AGB für bestehende Verträge erfolgen nur, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund einer Änderung der Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder technischer Abläufe, und die Änderung für die Kund zumutbar ist.

  2. Änderungen wesentlicher Vertragspflichten, insbesondere des Preises, des Leistungsumfangs oder der Vertragslaufzeit, bedürfen grundsätzlich einer ausdrücklichen Vereinbarung, soweit nicht bereits im Vertrag eine wirksame Anpassungsregelung enthalten ist.

  3. Ein Schweigen der Kundin oder des Kunden gilt nicht allein deshalb als Zustimmung zu einer Änderung, weil das Studio eine Widerspruchsfrist gesetzt hat.

§ 19 Verbraucherstreitbeilegung

Die nj.pilates UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

  2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  3. Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main Gerichtsstand.

  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.

© 2026 nj.pilates

DATENSCHUTZ

WAIDMANNSTR. 47A
60596 FRANKFURT-SACHSENHAUSEN

E-MAIL:
hello@nj-pilates.com